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Informationen für Privatpatienten mit gesetzlicher Krankenversicherung:

Es steht Ihnen als Patient frei auf die Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zu verzichten und sich in unserer Ordination als Privatpatient vorzustellen.

Privatpatienten werden in unserer Ordination nach gesonderter Terminvereinbarung außerhalb der für Kassenpatienten reservierten Ordinationszeiten

(außerhalb Mo,Di 8:30—12:00 und 13:00-15:30, Do 8:00-12:00, Fr 9:00-13:00 Uhr)begutachtet.

Die Höhe des Honorares errechnet sich aus der Empfehlung zu Mindesttarifen für Privatpatienten der Ärztekammer für Niederösterreich.

Aus medizinischer Sicht besteht kein Unterschied in der Behandlung von Kassenpatienten und Privatpatienten.

Für Privatpatienten bei Kassenvertragsärzten übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen, anders als bei „Wahlärzten“, keinen Kostenersatz. Sie können die Honorarnote über Ihre Behandlung als Privatpatient in unserer Ordination nicht bei Ihrem gesetzlichen Krankenversicherer zum Kostenersatz einreichen.

Weiters können Sie im aktuellen Behandlungsfall bis zum Ende des Verrechnungs- zeitraumes, also:

- bei den Gebietskrankenkassen bis zum Quartalsende
 (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.)
- bei den Bundeskrankenkassen bzw. „kleinen Kassen“ BVA,SVA,KFA,VA-B
 jeweils bis zum Monatsende

keine weiteren Kassenleistungen in unserer Ordination in Anspruch nehmen.

Diese Regelungen gelten nicht für private Krankenversicherungen mit ambulantem Leistungskatalog.

Adresse

Brauhausstraße 1
2320 Schwechat
Austria

Kontakte

Telefon: +43 1 7072525
Fax: +43 1 7072525 40